AGB
Behandlungsvertrag
zwischen
der Hebamme Anna Henkel (im Folgenden "Hebamme") und Ihnen als
Leistungsempfängerin (im Folgenden “Vertragspartnerin“)
Liebe werdende Eltern!
Ich möchte Ihnen wichtige Informationen zu den Rahmenbedingungen für eine gute Zusammenarbeit geben. Ihre Anmeldung ist ab jetzt verbindlich. Sollten Sie die Betreuung der Hebamme im Wochenbett doch nicht in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich bitte mindestens 4 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ab.
- Leistungen
- Während ihrer Schwangerschaft, Wochenbett und Stillzeit nimmt die Vertragspartnerin die Dienste der freiberuflich tätigen Hebamme in Anspruch und bezieht von ihr die erforderlichen Hebammenleistungen. Diese bestehen insbesondere in der Beratung, der Vorsorge, Hilfen bei Schwangerschaftsbeschwerden, Wochenbettbetreuung bis 12 Wochen nach der Entbindung und Hilfe bei Still- und Ernährungsproblemen.
- Die Gebühren werden bei gesetzlich Versicherten von der Hebamme direkt mit der zuständigen Krankenkasse abgerechnet.
- Einer privat versicherten Vertragspartnerin stellt die Hebamme folgendes in Rechnung:
- Gebühren bis zum 1,8-fachen Satz der gültigen Kassengebühren.
- Sofern kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz besteht oder Wahlleistungen in Anspruch genommen werden, besteht nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften keine Leistungspflicht eines öffentlich-rechtlichen Kostenträgers (z.B. Krankenkasse etc.). In diesen Fällen ist die Vertragspartnerin als Selbstzahlerin zur Zahlung der Hebammenvergütung verpflichtet.
- Eigenanteil:
- Die Vergütung für erbrachte Leistungen wird privat in Rechnung gestellt, falls keine
Leistungspflicht der angegebenen Krankenkasse festgestellt werden kann.
- Auf Grund der unterschiedlichen Anfahrtswege, Dauer der einzelnen Hausbesuche, der Verkehrslage und eventueller Notfälle kann die ausgemachte Uhrzeit mindestens um +/- 60 Minuten variieren. Es ist leider nicht immer möglich vorher telefonisch über die Verspätung zu informieren. Sofern die Vertragspartnerin einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann, wird sie gebeten, diesen bis spätestens 24h vorher persönlich abzusagen oder er wird ihr privat in Rechnung gestellt.
- Wurde die Obergrenze von erstattungsfähigen Leistungen durch Inanspruchnahme mehrerer Hebammen überschritten, werden die Kosten nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen. Die Hebamme stellt die Kosten daher privat in Rechnung. Um dies zu vermeiden, wird die Leistungsempfängerin die Hebamme über alle Leistungen informieren, die sie bei einer Kollegin auf Kassenkosten in Anspruch nehmen wird bzw. bereits in Anspruch genommen hat.
- Für die Wochenbettbetreuung einer ambulanten Geburt stellt die Hebamme eine Bereitschaftspauschale von 50€ privat in Rechnung. Diese wird von den Krankenkassen nicht übernommen. Die Vertragspartnerin informiert die Hebamme möglichst umgehend nach der Geburt ihres Kindes, damit die Hausbesuche in den nächsten Tagen und am Entlassungstag eingeplant werden können. Nach 20:00 Uhr kann am Tag der Entlassung kein Besuch mehr erfolgen. Die Zusage der Wochenbettbetreuung einer ambulanten Geburt muss bis 34+0 Schwangerschaftswoche bei der Hebamme angekündigt werden. Ab der 36+0 Schwangerschaftswoche ist diese Betreuung möglich. Die Vertragspartnerin erhält dann die Rechnung, die auch bei nicht stattfindender ambulanter Geburt gezahlt werden muss.
- Hinweise und Belehrungen
- Die Vertragspartnerin bestätigt, darüber aufgeklärt worden zu sein, dass sie zur Zahlung dieser zusätzlichen Gebühren verpflichtet ist, auch wenn die Gebühren oder Teile dieser Gebühren von der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe nicht übernommen werden.
- Die Vertragspartnerin bestätigt, darüber hinaus belehrt worden zu sein, dass die Erstattung der Hebammengebühren im Rahmen einer privaten Krankenversicherung jeweils von den Einzelheiten des geschlossenen Krankenversicherungsvertrages der Vertragspartnerin abhängt, von dessen Inhalt die Hebamme keine Kenntnis hat.
- Die Hebamme leistet keine Rufbereitschaft. Im Falle der Nichterreichbarkeit der Hebamme wendet sich die Vertragspartnerin in Notfällen an Ihren Frauen-/Kinderarzt oder die nächste (Kinder-) Klinik. Die Hebamme wird ihre Urlaubsabwesenheiten bekannt geben und sich gegebenenfalls bemühen, für diese Zeit eine Vertretung zu organisieren. Eine Vertretung in Zeiten der Abwesenheit der Hebamme kann jedoch nicht zugesichert werden. Sofern keine Vertretung zur Verfügung steht wendet sich die Vertragspartnerin an Ihren Frauen-/Kinderarzt oder die nächste Klinik.
- Sollte die Hebamme bei einer Fortbildung, krank oder im Urlaub sein bzw. am Wochenende, können die Kontaktdaten der Vertragspartnerin einer Kollegin mitgeteilt werden. Sollte die Betreuung durch eine Vertretungshebamme, die die Hebamme aussucht, ungewünscht sein, trägt die Vertragspartnerin selbst Sorge für eine Betreuung während dieses Zeitraumes. Die Vertragspartnerin erklärt sich für diesen Fall damit einverstanden, dass betreuungsrelevante Daten an die Kolleginnen der Hebamme weitergegeben werden dürfen, die an der Behandlung unmittelbar beteiligt sind. Insofern entbindet die Vertragspartnerin die Hebamme von der Schweigepflicht. Die Vertretungshebamme schließt in diesem Fall einen eigenen Behandlungsvertrag ab. Die Hebamme haftet nicht für deren Leistungen im Rahmen des eigenen Behandlungsvertrags.
Die Hebamme teilt ihre geplanten Abwesenheiten der Vertragspartnerin mit. Änderungen und auch weitere spontane Abwesenheiten können jederzeit dazu kommen. Eine Vertretung durch eine andere Hebamme kann nicht zugesichert werden. Die Vertretung ist, bei nicht Erreichbarkeit und Abwesenheit der Hebamme, in Notfällen immer der Notruf 112 und/oder das nächstgelegene Krankenhaus.
- Die Hebamme ist telefonisch, Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 17:00 Uhr, zu erreichen, an den Wochenenden und Feiertagen nach Rücksprache.
Die Hebamme kann bei Hausbesuchen/Terminen Anrufe nicht persönlich entgegennehmen. Ein Anrufbeantworter, den ausschließlich die Hebamme abhört, ist eingerichtet. Die Hebamme ruft schnellstmöglich zurück. Sollte dies nicht der Fall sein oder die Vertragspartnerin einen Notfall haben, wendet sie sich bitte an ihre betreuenden Ärzte bzw. das nächste Krankenhaus und 112.
- Die Vertragspartnerin bestätigt ausdrücklich, mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden zu sein.
- Beide Parteien vereinbaren hiermit, dass sämtliche Änderungen dieser Vereinbarung und Nebenabreden der Schriftform bedürfen.
- Es werden ausschließlich Vertragspartnerinnen im Umkreis von maximal 15 km um KL- Morlautern, während der Schwangerschaft, im Wochenbett und der Stillzeit betreut. Sollte nach Abschluss des Vertrages die Vertragspartnerin ihren Wohnsitz ändern, ist die Betreuung nur nach Absprache möglich.
- Die Vertragspartnerin wird gebeten, die Hebamme möglichst umgehend nach der Geburt des Kindes zu informieren, damit sie die Hausbesuche in den nächsten Tagen einplanen kann. Die Vertragspartnerin meldet sich dann bitte noch einmal, sobald sie weiß, wann sie entlassen wird, damit ein Termin für den Folgetag vereinbart werden kann. Bei verspäteter Mitteilung kann die Hebamme in den ersten Tagen die Besuche nicht garantieren.
- Während der Betreuung kann es dazu kommen, dass die Hebamme eine Praktikantin mit zu den Hausbesuchen/Terminen nimmt. Die Hebamme wird die Vertragspartnerin vor dem vereinbarten Termin nach Erlaubnis fragen. Falls sie dies nicht möchte, teilt sie dies der Hebamme bitte ausdrücklich mit.
- Zahlung
- Die Vertragspartnerin bestätigt: Die oben genannten Punkte habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden. Ich bestätige die Richtigkeit meiner Angaben.
- Die Vertragspartnerin bestätigt, hinsichtlich eines Vorgesprächs noch bei keiner anderen Hebamme vorstellig gewesen zu sein, da diese Gebühren eines Vorgesprächs (Individuelle Basisdatenerhebung und Leistungsauskunft / Individuelles Vorgespräch über Fragen der Schwangerschaft und Geburt) bei jeder Schwangeren nur einmal abrechnungsfähig sind. Anderenfalls ist die Vertragspartnerin verpflichtet, die entsprechenden Gebühren selbst zu zahlen.
- Die Vertragspartnerin erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die zur Geltendmachung von Hebammenhonoraren notwendigen Auskünfte an die zuständigen Stellen erteilt werden (dies gilt insbesondere auch beim anteiligen Wegegeld zwischen privat und gesetzlich Versicherten).
- Alle Rechnungen der Hebamme sind durch die Vertragspartnerin innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungszugang zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (so auch § 286 Abs. 3 BGB)
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Informationen zum Datenschutz
Liebe (werdende) Eltern,
der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist mir wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bin ich verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck Ihre Daten erhoben, gespeichert oder weitergeleitet werden. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in Bezug auf den Datenschutz haben.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist: Anna Henkel, An der Schanz 16, 67659 Kaiserslautern, E-Mail: hebamme@henkel-anna.de Zweck der Datenverarbeitung: Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrer Hebamme und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen.
Hierzu verarbeite ich Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Gesundheitsdaten. Dazu zählen Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde, die ich erhebe. Zu diesen Zwecken kann ich auch andere Kooperationspartner, wie Hebammen, Ärzte oder Kliniken, bei denen Sie in Behandlung sind, Daten zur Verfügung stellen (z.B. in Arztbriefen).
Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen.
Empfänger Ihrer Daten: Ich übermittele Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben. Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können vor allem Hebammen, Ärzte, Krankenkassen und Abrechnungsstellen sein.
Die Übermittlung erfolgt zum Zwecke der Abrechnung der bei Ihnen erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen und im Vertretungsfall. Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger.
Speicherung Ihrer Daten: Ich bewahre Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben aus § 630 f Abs. 3 BGB bin ich dazu verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Betreuung aufzubewahren.
Ihre Rechte: Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen. Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötigen wir Ihr Einverständnis. In diesen Fällen haben Sie das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen. Sie haben ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Rechtliche Grundlagen: Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit Paragraf 22 Absatz 1 Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern an mich wenden.
Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung
Ich bin einverstanden, dass durch die Hebammenpraxis Hebianna/ Hebamme Anna Henkel meine Daten zu folgenden Zwecken erhoben, verarbeitet und genutzt werden:
Zur Pflege der Kontaktdaten, der Erfüllung des Behandlungsvertrags, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, Abrechnungsstellen oder Ihnen selbst als Privatversicherte, zur Betreuungs- Dokumentation und Erstellen von Übergabeprotokollen, zur Terminvergabe. Zu diesen Zwecken können Ihre Daten an den überweisenden Arzt, vertretende Hebamme, die Krankenkasse und/oder die Abrechnungsfirma weitergegeben oder übermittelt werden. Dort werden diese ebenfalls zu folgenden Zwecken verarbeitet: Zur Pflege der Kontaktdaten, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, zur Dokumentation der Betreuung oder Leistungserbringung.
Ich bin darauf hingewiesen worden und willige ein, dass
- die im Rahmen der vorstehende genannte Zweck erhobenen persönlichen Daten meiner Person unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt werden.
- die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten auf freiwilliger Basis erfolgt und dass ich mein Einverständnis verweigern kann mit der Folge, dass der Behandlungsvertrag nicht erfüllt werden kann/nicht zustande kommt und die Behandlung nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden kann.
- ich jederzeit berechtigt bin, Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten zu verlangen.
- ich jederzeit berechtigt bin, die Berichtigung, Löschung oder Sperrung einzelner personenbezogener Daten zu verlangen.
- die Hebamme Anna Henkel, WhatsApp/Business auf ihrem Handy installiert hat. Ich willige ein, dass die Hebamme Anna Henkel meine personenbezogenen Daten (z.B. Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Anschrift, Gesundheitsdaten) zur Kommunikation bezüglich der Hebammenleistungen unter Nutzung des Instant-Messaging-Dienstes „WhatsApp“ der WhatsApp Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland, verarbeitet und auf dem Hebammenhandy speichert. Auch wenn die Kommunikation über „WhatsApp“ zwischen mir und der Hebamme Anna Hinkel nicht erfolgt, willige ich trotzdem ein, dass mein Name und meine Telefonnummer auf dem Hebammenhandy gespeichert werden und bin darüber aufgeklärt, dass dann ebenfalls durch WhatsApp, Inc. auf meine Daten im Telefonbuch des Handys der Hebamme Anna Henkel zugegriffen werden kann und entbinde die Hebamme diesbezüglich von der Schweigepflicht. Mir ist bewusst, dass WhatsApp, Inc. personenbezogene Daten (insbesondere Metadaten der Kommunikation) erhält, die auch auf Servern in Staaten außerhalb der EU (z.B. USA) verarbeitet werden. Diese Daten gibt WhatsApp an andere Unternehmen innerhalb und außerhalb der Facebook-Unternehmensgruppe weiter. Weitere Informationen enthält die Datenschutzrichtlinie von WhatsApp (https://www.whatsapp. com/legal/#privacy-policy). Die Hebamme Anna Henkel hat weder genaue Kenntnis noch Einfluss auf die Datenverarbeitung durch die WhatsApp, Inc.
- dass, sobald per SMS, Telegram oder WhatsApp, Daten von mir an die Hebamme gesendet werden, ich damit einverstanden bin, dass meine Daten auf dem Handy der Hebamme Anna Henkel gespeichert werden und die Hebamme bei abhandenkommen des Handys nicht für den Verlust der Daten der Vertragspartnerin haftet.
- die Hebamme Anna Henkel, den Google Kalender für die Terminplanung mit dortiger Eintragung meiner Daten nutzt. Ich willige ein, dass meine Daten, insbesondere Name und Wohnort, in dieser Cloudfunktion des Goolge Kalenders gespeichert werden. Ich nehmen zur Kenntnis und erklären mich damit einverstanden, dass Google meine persönlichen Informationen und den Inhalt des Kontos der Hebamme Anna Henkel möglicherweise aufruft, aufbewahrt oder weitergibt, wenn dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist oder Google sich im Glauben darüber befinden, dass der Zugriff auf diese Informationen oder deren Aufbewahrung oder Weitergabe notwendig sind, um nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen oder die Rechte, das Eigentum bzw. die Sicherheit von Google, seiner Tochterunternehmen oder der Öffentlichkeit zu schützen. Von Google erfasste persönliche Informationen werden in den USA oder in einem anderen Land, in dem Google oder Vertreter von Google Niederlassungen haben, gespeichert und verarbeitet. Ich entbinde die Hebamme diesbezüglich von der Schweigepflicht. Mir ist bewusst, dass durch die Nutzung des Service von Google durch die Hebamme Anna Hinkel, meine Daten und Informationen in andere Länder übertragen werden können. Weitere Informationen enthält die Datenschutzrichtlinie von Google (https://policies.google.com/privacy). Die Hebamme Anna Hinkel hat weder genaue Kenntnis noch Einfluss auf die Datenverarbeitung durch Google.
- ich jederzeit berechtigt bin, mit Wirkung für die Zukunft, diese Einwilligungserklärung zu widerrufen.
Im Falle des Widerrufs ist der Widerruf zu richten an:
Anna Henkel, An der Schanz 16, 67659 Kaiserslautern, Deutschland, E-Mail: hebamme@henkel-anna.de
Dann werden meine Daten nach Ablauf gesetzlicher Fristen und falls solche nicht mehr zu beachten sind, mit dem Zugang der Willenserklärung in der Praxis gelöscht.
- Die Informationen zum Datenschutz habe ich gelesen und verstanden.
- Die Hebamme Anna Henkel darf mir per Mail einen Feedbackbogen zur Hebammenbetreuung senden.
- Die Vertragspartnerin bestätigt, eine Kopie (auch digital möglich) dieses Vertrages erhalten zu haben.
Einwilligungserklärung Videosprechstunde
Liebe Vertragspartnerin, hebammenhilfliche Leistungen während der Schwangerschaft oder nach der Geburt sind aus medizinischen Gründen oftmals unerlässlich. Um diese Leistungen auch in Ausnahmesituationen zu gewährleisten gibt es die Möglichkeit einer Videosprechstunde mit Ihrer Hebamme. Der Austausch erfolgt am Bildschirm. Dies ist möglich, wenn aus verschiedenen Gründen (z.B Ansteckungsgefahr, Wohnort zu weit entfernt, usw.) ein persönlicher Termin nicht möglich ist. Für die Videosprechstunde benötigen Sie keine besondere Technik: Computer oder Tablet mit Bildschirm oder Display, Kamera, Mikrofon und Lautsprecher sowie eine Internetverbindung reichen aus. Die technische Verbindung läuft über einen Videodienstanbieter, den Ihre Hebamme beauftragt und der besondere Sicherheitsanforderungen erfüllen muss. Damit ist sichergestellt, dass das, was Sie mit Ihrer Hebamme besprechen, auch vertraulich bleibt.
Sie erhalten von Ihrer Hebamme einen Termin für das Videotelefonat, die Internetadresse des Videodienstanbieters und den Einwahlcode für die Videosprechstunde oder einen Web-Link, der Sie direkt zu dem Videotelefonat führt. Sie werden am vereinbarten Termin auf die von der Hebamme gesendeten Daten klicken und nach dem einloggen dann in ein virtuelles Wartezimmer geführt. Oder gelangen direkt zum Videotermin. Sobald Ihre Hebamme zu der Videosprechstunde hinzukommt, kann das Videotelefonat beginnen. Ist die Sprechstunde beendet, melden Sie sich von der Internetseite wieder ab.
Datensicherheit:
- Die Übertragung der Videosprechstunde erfolgt über das Internet mittels einer so genannten Peer-to-Peer (Rechner-zu-Rechner) Verbindung, ohne Nutzung eines zentralen Servers.
- Der Videodienstanbieter gewährleistet, dass sämtliche Inhalte der Videosprechstunde während des gesamten Übertragungsprozesses nach dem aktuellen Stand der Technik Ende-zu-Ende verschlüsselt sind und von ihm weder eingesehen noch gespeichert werden.
- Alle Metadaten werden nach spätestens 3 Monaten gelöscht und werden nur für die zur Abwicklung der Videosprechstunde notwendigen Abläufe genutzt.
- Dem Videodienstanbieter und der Hebamme ist es strafrechtlich untersagt, Daten unbefugten Dritten bekannt zu geben oder zugänglich zu machen.
Hiermit erkläre ich:
ausreichend über den Ablauf der Videosprechstunde sowie deren technische Voraussetzungen und datenschutzrechtliche Sicherheitsaspekte in Kenntnis gesetzt worden zu sein. Mir ist bekannt, dass die Teilnahme an der Videosprechstunde freiwillig ist und die Nutzung der für mich unentgeltlich ist.
Ich versichere, dass
- die Videosprechstunde zur Gewährleistung der Datensicherheit und eines störungsfreien Ablaufes in geschlossenen Räumen und ruhiger Umgebung stattfindet.
- zu Beginn der Videosprechstunde die Vorstellung aller im Raum anwesenden Personen erfolgt.
- Bild- und/oder Tonaufzeichnungen während der Videosprechstunde unterbleiben.
- Hilfspersonen auf den Geheimnisschutz und gegebenenfalls Datenschutz hingewiesen werden.
- bei mir die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Videosprechstunde vorliegen.
Ich bin Einverstanden, dass
die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Behandlungs- und Gesundheitsdaten durch die betreuende Hebamme zum Zweck der Befundung und Dokumentation der Videosprechstunde erfolgt. Grundsätzlich gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei dem mittelbaren Kontakt zwischen Hebamme und Patientin im Rahmen der Videosprechstunde analog dem unmittelbaren persönlichen Kontakt in der Praxis.
Es ist mir bekannt, dass ich diese Einwilligungserklärung jederzeit widerrufen kann. Hierfür ist eine mündliche Mitteilung an meine Hebamme ausreichend.
Durch meine Unterschrift erkläre ich vorstehende Einwilligung als erteilt und die Kenntnisnahme der beigefügten Erläuterungen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Videosprechstunde.
Die Unterschrift gilt für den Behandlungsvertrag, die Einwilligung in die Datenverarbeitung und für die Einwilligungserklärung zur Videosprechstunde.
____________________________________ (Ort), den _____________________(Datum)
…………………………….………………… ..........................................................
(Unterschrift Vertragspartnerin) (Unterschrift Hebamme Anna Henkel)